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   LG Frankfurt/Oder, 04.10.2018 - 41 BRH 28/16   

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https://dejure.org/2018,34092
LG Frankfurt/Oder, 04.10.2018 - 41 BRH 28/16 (https://dejure.org/2018,34092)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04.10.2018 - 41 BRH 28/16 (https://dejure.org/2018,34092)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 41 BRH 28/16 (https://dejure.org/2018,34092)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Oder, 29.07.2019 - 41 BRH 41/18
    Mit Schreiben vom 01.11.2018 beantragte der Betroffene die Wiederaufnahme des Verfahrens unter Bezugnahme auf die in einem Parallelverfahren zum AZ 41 BRH 28/16 zum Durchgangsheim B.

    Ein sachfremder Zweck ist im Umkehrschluss dann anzunehmen, wenn mit der Einweisung Menschenrechte verletzt und das Kindeswohl gefährdet wurden (OLG Naumburg, aaO.) Denn der rechtsstaatlich sachgerechte Grund, eine Anlass für behördliches Einschreiten bietende Kindeswohlgefährdung abzustellen, wird nur durch eine andere Form der Kindeswohlgefährdung ersetzt (LG Frankfurt (Oder) Beschluss vom 04.10.2018 - 41 BRH 28/16 - juris; Wasmuth, ZOV 2015, 126, 128).

    Nach der von der Kammer in ihrer ständigen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (so z.B. Beschlüsse vom 20.03.2018 - 41 BRH 17/15 - unveröffentlicht, vom 04.10.2018 - 41 BRH 28/16 - juris und vom 22.10.2018 - 41 BRH 14/17- juris; Beschluss vom 23.05.2019 - 41 BRH 35/17 - unveröffentlicht) war die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in der DDR in Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe als auf sachfremden Gründen beruhend einzustufen.

  • LG Frankfurt/Oder, 18.04.2023 - 41 BRH 13/22
    Insoweit gelten die Grundsätze, die eine Abweichung von der Regelwirkung der in Anbetracht der systematischen  menschenverletzenden Mängel des Spezialheimsystems in § 10 Abs. 3 Satz 1 StrRehaG eingefügten Vermutungsregelung in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg (etwa Beschluss vom 22.03.2018 - 2 Ws (Reh) 32/17) und der Kammer (vgl. statt vieler: Beschlüsse der Kammer vom 04.10.2018 - AZ: 41 BRH 28/16 -, juris Rn. 30ff; vom 22.10.2018 - AZ: 41 BRH 28/16 -, juris Rn. 92 ff.), gestatten.
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